Agentur für Zeitarbeit

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Entwicklung der Zeitarbeit

 

Die Zeitarbeit hat ihren Ursprung in den USA. 1948 brauchten zwei Anwälte kurzfristig eine Mitarbeiterin. Sie machten die Erfahrung, dass kein Unternehmen Ihnen helfen konnte. Da es nicht nur Ihnen so ging, kam es zur Gründung des ersten Zeitarbeitsunternehmens.

In Deutschland wurde 1969 der Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. gegründet. 1970 kam es zur Unterzeichnung des ersten Tarifvertrages zwischen dem Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und 1972 zur Verabschiedung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch den Bundestag.

Im März 1976 wurde aus dem Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) der Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistung auf Zeit e.V. (BZA).

1985 tritt das Beschäftigungsförderungsgesetz in Kraft und somit eine maximale Überlassungszeit von 6 Monaten bei einem Entleiher. Diese wurde dann 1994 auf 9 Monate und 1997 mit Inkrafttreten der AÜG - Reform auf 12 Monate erhöht. Der BZA nennt sich jetzt Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.. In den darauf folgenden Jahren kam es zu weiteren Änderungen in der Zeitarbeit.

So wurde 2002 die Überlassungsdauer auf 24 Monate festgesetzt und seit 2004 gibt es keine Höchstüberlassungsdauer mehr. Auch wurden tarifliche Regelungen eingeführt, die im wesentlichen zu einer positiven Entwicklung in der Zeitarbeit beitragen.

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