Glossar - Niederlassungsleiter(in)
Der Niederlassungsleiter ist für alle Belange der Niederlassung verantwortlich. Er ist in einigen Zeitarbeitsfirmen die „Speerspitze des Vertriebes“, d.h. es wird eine hohe Vertriebstätigkeit erwartet. Er ist verantwortlich für Erstellung und Erreichung des Budget sowie für die Führung seines Stammpersonals. Weitere Aufgabenfelder sind u.a.
- Koordinierung von Vertriebsaktivitäten der Niederlassung
- Verantwortlichkeit des Betriebsergebnisses
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Richtlinien
- Kontrollorgan für Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Berichtswesen an die Geschäftsleitung
- Gerichtliche Vertretung des Zeitarbeitsunternehmens
Der Niederlassungsleiter arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen und ist für die Durchsetzung und Erreichung der Zielvorgaben verantwortlich. Er steht den Personaldisponenten/in mit Rat und Tat zur Seite und greift in Konfliktfällen ein. Er motiviert seine Mitarbeiter in der Niederlassung und unterstützt diese im Umgang mit den Zeitarbeitnehmern.