Agentur für Zeitarbeit

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Informationen Zeitarbeit Belgien

 
Zeitarbeit seit:1976
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 127
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 350.000
Umsatz:ca. 3 Mrd. EURO
Haupteinsatzgebiete:Industrie, Dienstleistung, Bau, Landwirtschaft, Energie
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:ist zwingend erforderlich,
muss erneuert werden, ist aber regional unterschiedlich
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:Angestellter des Verleihers
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:entspricht der eines Regelarbeitnehmers
Maximale Überlassungsdauer:als Ersatz abwesender Mitarbeiter für die Länge der Abwesenheit 6 Monate als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters (zzgl. 6 Monate Verlängerung mit Einverständnis der zuständigen Gewerkschaft ) in Spitzenproduktionszeiten mit Zustimmung der Gewerkschaft ohne zeitliche Begrenzung, ansonsten beträgt die max. Überlassungsdauer 6 Monate mit der zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit, wenn eine andere mit Vertretung der Arbeitnehmerinteressen betraute Stelle informiert ist
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung: Law of 24 July 1987 (Law on temporary work, temporary agency work, and the hiring-out of workers to clients)
Law of 23 December 2005 (Solidarity pact between generations);
Nationaler Tarifvertrag vom 6. July 2007 zur Rentenversicherungsleistung für Zeitarbeitnehmer
regionale Regelungen
bindende Tarifverträge
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: bei gefährlichen Tätigkeiten,
im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb
Umzugsgewerbe
Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit: Art der Tätigkeit
erforderliche Qualifikationen und Fähigkeiten
evtl. besondere ärztliche Überwachung
Risikoanalyse
Arbeitnehmervertretung: bei Entleihbetrieben
bei Konflikten zwischen Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen kann eine spezielle
Mediationsstelle aufgesucht werden: la commission des bons office / de commissie goede diensten,
Leiharbeitnehmer dürfen nicht Betriebsrat im Entleihunternehmen wählen
Tarifverträge:Tarifvertrag Nr. 58/1994 geregelt
Arbeitsvertragsinhalt: Name des Entleihunternehmens
Lohn
Art der Tätigkeit im Entleihunternehmen
Qualifikation des Leiharbeitnehmers
Arbeitsentgelt:muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn:mtl. 1309,60 €
8,41 €/h
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