Informationen Zeitarbeit Belgien
| Zeitarbeit seit: | 1976 |
|---|---|
| Anzahl Zeitarbeitsfirmen: | ca. 127 |
| Anzahl Zeitarbeitnehmer: | ca. 350.000 |
| Umsatz: | ca. 3 Mrd. EURO |
| Haupteinsatzgebiete: | Industrie, Dienstleistung, Bau, Landwirtschaft, Energie |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: | ist zwingend erforderlich, muss erneuert werden, ist aber regional unterschiedlich |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers: | Angestellter des Verleihers |
| Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers: | entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
| Maximale Überlassungsdauer: | als Ersatz abwesender Mitarbeiter für die Länge der Abwesenheit 6 Monate als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters (zzgl. 6 Monate Verlängerung mit Einverständnis der zuständigen Gewerkschaft ) in Spitzenproduktionszeiten mit Zustimmung der Gewerkschaft ohne zeitliche Begrenzung, ansonsten beträgt die max. Überlassungsdauer 6 Monate mit der zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit, wenn eine andere mit Vertretung der Arbeitnehmerinteressen betraute Stelle informiert ist |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung: | Law of 24 July 1987 (Law on temporary work, temporary agency work, and the hiring-out of workers to clients) Law of 23 December 2005 (Solidarity pact between generations); Nationaler Tarifvertrag vom 6. July 2007 zur Rentenversicherungsleistung für Zeitarbeitnehmer regionale Regelungen bindende Tarifverträge |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: | bei gefährlichen Tätigkeiten, im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb Umzugsgewerbe |
| Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit: | Art der Tätigkeit erforderliche Qualifikationen und Fähigkeiten evtl. besondere ärztliche Überwachung Risikoanalyse |
| Arbeitnehmervertretung: | bei Entleihbetrieben bei Konflikten zwischen Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen kann eine spezielle Mediationsstelle aufgesucht werden: la commission des bons office / de commissie goede diensten, Leiharbeitnehmer dürfen nicht Betriebsrat im Entleihunternehmen wählen |
| Tarifverträge: | Tarifvertrag Nr. 58/1994 geregelt |
| Arbeitsvertragsinhalt: | Name des Entleihunternehmens Lohn Art der Tätigkeit im Entleihunternehmen Qualifikation des Leiharbeitnehmers |
| Arbeitsentgelt: | muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn: | mtl. 1309,60 € 8,41 €/h |