Informationen Zeitarbeit Dänemark
| Zeitarbeit seit: | 1968 |
|---|---|
| Anzahl Zeitarbeitsfirmen: | ca. 623 (Marktführer:Adecco, Manpower, Randstad, Temp-Team) |
| Anzahl Zeitarbeitnehmer: | ca. 26.000 |
| Umsatz: | ca. 400 Mio. € |
| Haupteinsatzgebiete: | Industrie, Gesundheitswesen, kaufmännischer Bereich |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: | nicht erforderlich, Ausnahmen Transport und Gesundheitswesen , hier gibt es spezielle Vorschriften für die Zeitarbeitsfirmen, so braucht z.B. eine Krankenschwester ein Gesundheitszeugnis |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers: | Angestellter des Verleihers |
| Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers: | entspricht der eines Regelarbeitnehmers |
| Maximale Überlassungsdauer: | unbegrenzt |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung: | keine speziellen Gesetze Lohn und Arbeitsbedingungen werden durch Tarifverträge festgelegt |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: | bei gefährlichen Tätigkeiten, im Falle eines Streiks im Entleihbetrieb |
| Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit: | Verleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu Anweisungen, die für Gesundheit und Sicherheit erforderlich sind berufliche Fähigkeiten Gefahren des Arbeitsplatzes |
| Arbeitnehmervertretung: | Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sie können Branchengewerkschaften beitreten ca. 50 % sind organisiert Nichtorganisierte haben nur den Schutz des elementaren Vertragsrechts, das keine Regelungen zu Verleih, Kündigung, Weiterbildung oder Sozialversicherung enthält |
| Tarifverträge: | 80 % der Branche sind durch unterschiedliche Tarifverträge abgesichert |
| Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen: | im Allgemeinen enthalten die Tarifverträge keine Formvorgaben für Arbeitsverträge |
| Arbeitsentgelt: | nicht am Gehalt eines Regelarbeitnehmers orientiert differenziert durch die Vielzahl an verschiedenen Tarifverträgen in den unterschiedlichen Branchen die Gewerkschaften sind darum bemüht, gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer einzuführen |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn: | Branchenregelungen |