Agentur für Zeitarbeit

collaps expand

Informationen Zeitarbeit Deutschland

 
Zeitarbeit seit:1972
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 8000
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 700.000
Umsatz:ca. 10 Mrd. EURO
Haupteinsatzgebiete:Gewerblich, Kaufmännisch, Produktion, ca. 30 % Hilfskräfte
Frauenanteil:ca. 25%
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:zwingend erforderlich
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung:Erlaubnis muss zweimal, nach jeweils einem Jahr erneuert werden und kann danach unbefristet erteilt werden, Antragsteller muss Vorschriften der Steuer-, Sozial- und Arbeitsgesetzgebung einhalten, EU-Bürger sein, Firmensitz in der EU
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:Angestellter des Verleihers
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:entspricht der eines Regelarbeitnehmers
Maximale Überlassungsdauer:unbegrenzt
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung:Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Auflagen für Zeitarbeitsfirmen:Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer zu Stammarbeitnehmern
Ausnahme:ein geltender Tarifvertrag
Bestehende Tarifverträge:Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ ) mit Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) mit Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) mit Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)
Tarifverträge:decken nahezu 100 % der Branche regeln Gehalt und Beschäftigungsbedingungen
Haustarifverträge enthalten unternehmensspezifische Bestimmungen
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung:Streik, Bauhauptgewerbe, Betriebe außerhalb des Bereiches der EU
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet:als Ersatz abwesender Angestellter
als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters
bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern
bei außergewöhnlichen Arbeiten
Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit:
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu:Gefahren für Sicherheit und Gesundheit
Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren
Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten
besondere ärztliche Überwachung oder erhöhte besondere Gefahr
Mindestanforderungen an den Überlassungsvertrag:berufliche Qualifikation
Mindestanforderungen an den Arbeitsvertrag:Leiharbeitnehmer unterliegen denselben Bestimmungen wie andere Arbeitnehmer
Vertraglich zu fixierende Arbeitsbedingungen:Art und Höhe der Leistungen während beschäftigungsfreier Zeiten
Arbeitnehmer muss der wesentliche Inhalt des AÜG in seiner Muttersprache ausgehändigt werden
Arbeitnehmer muss informiert werden, wenn der Entleihbetrieb bestreikt wird
Arbeitsentgelt:muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen, wenn keine anderen tarifrechtlichen Regelungen bestehen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn:keine Festlegung
collaps expand

Weiteres ...

 


   
collaps expand

Zeitarbeit Europa

 
collaps expand

Apropos