Agentur für Zeitarbeit

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AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

 

Die Verabschiedung vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch den Bundestag erfolgte 1972, wenige Jahre nach der Entstehung der Zeitarbeit in Deutschland. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch Zeitarbeitsunternehmen. Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurden vordergründig die sozialen Belange der Zeitarbeitnehmer geregelt. Mit der Entwicklung der Zeitarbeitsbranche kamen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aber auch wichtige arbeitsmarktpolitische Betrachtungen in den Vordergrund. Als wichtigster Punkt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) steht die Erlaubnispflicht. So ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die befristete bzw. unbefristete Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung für Zeitarbeitsunternehmen geregelt. Auch wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, in welchen Branchen Arbeitnehmerüberlassung erlaubt ist. So wird z.B. eine Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verboten. Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurden auch solche Themen wie Befristungsverbot, Synchronisationsverbot, Wiedereinstellungsverbot oder Beschränkung der Überlassungsdauer festgelegt. Aber auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) musste mit der Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland mitgehen. So wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in vielen Punkten den Erfordernissen der Zeitarbeitsbranche immer wieder angepasst. Mit der aktuellen Version des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurden die bedeutungsvollsten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet. Darin fanden sowohl die arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse in Deutschland und der erweiterte Schutz der Leiharbeitnehmer ihre Beachtung. So wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgeschrieben. Ein weiteres Ziel der Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollte auch sein, die Branche Zeitarbeit gesellschaftsfähiger zu machen. Mit der neuen Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kamen auch wieder Reibungspunkte zwischen Vertretern der Zeitarbeit sowie den Gewerkschaften auf. Wie auch immer, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland.

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