Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) wurde von den beiden großen Branchenverbänden Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) gegründet. Juristisch gesehen sind der AMP und der BZA zum BAP verschmolzen. Ziel der Gründung des Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) war eine noch stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche Zeitarbeit. Der BAP hat rund 2000 Mitglieder, fast ausschließlich Zeitarbeitsunternehmen. Zu ihnen gehören ca. 3700 Niederlassungen. Das sind etwa 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen, womit weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland vom BAP erfasst werden. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist in Deutschland flächendeckend organisiert. 95 Prozent BAP-Mitglieder sind Klein- und Mittelständische Unternehmen. Außerdem sind die meisten Marktführer Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hat seine Geschäftsstelle in Berlin und ist Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett sein. Auch ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertreten.