BVD - Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V.
Der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) sieht sich als Tarifgemeinschaft für Dienstleistungsunternehmen. Tarifpartner des Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) ist der Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) und der Deutsche Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV). In einigen Tarifgebieten bestehen auch Vereinbarungen mit VERDI. Der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) sieht als sein Ziel, tariffreie Dienstleistungsbereiche an eine tariflich organisierte Struktur heranzuführen. Für einzelne Branchen wie z.B. der Zeitarbeit sind branchenspezifische Lösungen erarbeitet worden. So wurde der Manteltarifvertrag B.O.L.E.R.O. – Zeitarbeit zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeitsunternehmen in der BVD – Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. geschlossen. Auch in anderen Dienstleistungsbereichen wie z.B. EDV, Telekommunikation oder Facility Management handelte der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) mit den zuständigen Gewerkschaften tarifvertragliche Regelungen aus. Die Mitglieder der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e.V. (BVD) oder der ihm angeschlossenen Tarifträgerverbände sind nicht zwangsläufig an die Tarifverträge für Dienstleistungsunternehmen gebunden sondern sie entscheiden, ob sie diese Verträge anwenden wollen.