Agentur für Zeitarbeit

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Informationen Zeitarbeit Frankreich

 
Zeitarbeit seit:1972
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 6450
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 660 000
Umsatz:ca. 20,4 Mrd. Euro
Haupteinsatzgebiete:Industrie, Dienstleistung, Bau
Frauenanteil:ca. 28%
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:zwingend erforderlich
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung:Bürgschaft, welche die Bezahlung der Gehälter garantiert, Betrieb darf nur Arbeitnehmerüberlassung betreiben, monatlicher Bericht an UNEDIC (Arbeitslosenversicherung)
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:Angestellter des Verleihers
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:Leiharbeitnehmer muss zusätzliche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten
Maximale Überlassungsdauer:18 Monate
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung:Code du Travail (Arbeitsgesetz)
Auflagen für Zeitarbeitsfirmen: Betrieb muss je 1000 verliehene Arbeitnehmer im Vorjahr 12 eigene Mitarbeiter besitzen
die Sicherheit muss auf 10% der Ausgaben für Gehälter im Vorjahr angepasst werden
65% der Arbeitnehmer müssen über dauerhafte Verträge verliehen werden
Arbeitsverträge müssen schriftlich abgefasst werden
1% der Gesamtgehälter muss für Weiterbildungen ausgegeben werden und zusätzlich 0,25 % für Weiterbildung zur Unfallvermeidung
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 12 Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr
Tarifverträge:Tarifverträge für einzelne Unternehmen
keine flächendeckenden Tarifverträge
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: im Falle eines Streiks, beim Fehlen eines Betriebsarztes, bei gefährlichen Tätigkeiten,
6 Monate nach einer Massenentlassung, außer die Überlassung dauert nicht länger als 3 Monate, als dauerhafter Einsatz im Regelbetrieb des Entleihers
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet: als Ersatz abwesender Angestellter
als Ersatz eines ausgeschiedenen Mitarbeiters
bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern
zur Ermöglichung von Fortbildungsveranstaltungen
zur Ermöglichung der Einstellung Arbeitsloser mit besonderen sozialen Problemen
Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit:
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu: besondere Gefahren
Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten
benötigte persönliche Schutzausrüstung
Arbeitnehmervertretung: fünf Gewerkschaften
Confédération française démocratique du travail, CFDT
Confédération française de l’encadrement - confederation générale des cadres, CFE-CGC
Confédération française des travailleurs chrétiens, CFTC
Confédération générale du travail, CGT
Confédération générale du travail - Force ouvrière, CGT-FO
Arbeitgeberverbände:Arbeitgeberorganisation mit dem Namen PRISME (Professionnels de l’intérim, services et métiers de l’emploi), ist Mitglied des größten Arbeitgeberverbands in Frankreich
Arbeitsentgelt:muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen; bei Überlassung als Vertretung oder aufgrund kurzzeitig erhöhten Arbeitsanfall haben Leiharbeitnehmer zum Ende des Einsatzes einen Anspruch auf eine Zulage i.H.v. 10 % des gesamten Bruttolohns
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn:1337 Euro
Mindeststundenlohn:8,82 Euro
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