Agentur für Zeitarbeit

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Informationen Zeitarbeit Polen

 
Zeitarbeit seit:2003
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 1500
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 450.000
Umsatz:ca. 400 Mio. EURO
Haupteinsatzgebiete:Industrie, Handel, Transportwesen
Frauenanteil:ca. 45%
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:zwingend erforderlich
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:Angestellter des Verleihers
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:entspricht der eines Stammarbeitnehmers
Maximale Überlassungsdauer:18 Monate innerhalb von drei Jahren
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung:Gesetzesblatt Dziennik Ustaw 2009 Nr. 221, Pos. 1737 vom 24.12.09
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung:im Falle eines Streiks, bei gefährlichen Tätigkeiten
Arbeitnehmervertretung:eine Gewerkschaft nur für Leiharbeitnehmer gibt es nicht, Leiharbeitnehmer können aber Gewerkschaften beitreten
Arbeitgebervereinigung:ZAPT Zwiazek Agencji Pracy Tymczasowej
SAZ Stowarzyszenie Agencji Zatrudnienia
Mindestanforderungen an den Überlassungsvertrag:die Höhe der Vergütung, welche vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb erhalten, Art und Zusammensetzung dieser Vergütung; Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen
Arbeitsentgelt:muss dem eines Stammarbeitnehmers entsprechen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn:ca. 240 Euro
Mindeststundenlohn:ca. 1,50 Euro
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