Agentur für Zeitarbeit

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Informationen Zeitarbeit Schweiz

 
Zeitarbeit seit:1968
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 1800
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 250.000
Umsatz:ca. 4025 Mio. Fr.
Haupteinsatzgebiete:Industrie, Baugewerbe
Frauenanteil:ca. 35%
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:zwingend erforderlich
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:GAV des Einsatzbetriebs
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:Gleichbehandlungsgrundsatz
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung:Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) vom 6. Oktober 1989 geregelt. Ausführende Vorschriften sind in der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV) vom 16. Januar 1991enthalten.
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung:Streik
Arbeitgebervereinigung:Swissstaffing
Mindestanforderungen an den Überlassungsvertrag:Lohn, Arbeitszeiten sowie weiteren Arbeitsbedingungen
Arbeitsentgelt:Gleichbehandlung mit Stammbelegschaft, gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn
Mindeststundenlohn:20,00 – 40,00 Franken
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