Agentur für Zeitarbeit

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Informationen Zeitarbeit Spanien

 
Zeitarbeit seit:1994
Anzahl Zeitarbeitsfirmen:ca. 400
Anzahl Zeitarbeitnehmer:ca. 450.000
Umsatz:ca. 2 Mrd. EURO
Haupteinsatzgebiete:Hotel/Catering, Industrie, Landwirtschaft, Bau
Frauenanteil:ca. 43%
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:zwingend erforderlich
muss 2 mal - nach jeweils einem Jahr - verlängert werden
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung: Bürgschaft, welche die Bezahlung der Gehälter und Sozialabgaben garantiert
Betrieb muss ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung betreiben
Schuldenfreiheit bei den Sozialversicherungen
der Begriff „Zeitarbeitsagentur” muss Bestandteil des Firmennamens sein
1% der Gesamtgehälter muss für Weiterbildungen ausgegeben werden
Sicherheit von 154.770 Euro (25-faches des Mindestlohns) müssen hinterlegt werden
Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers:Angestellter des Verleihers
Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers:Leiharbeitnehmer muss zusätzliche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten
Maximale Überlassungsdauer:unbegrenzt
Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung:Gesetz 14/1994, 43/2006, 32/2006, 30/2007
Auflagen für Zeitarbeitsfirmen: Betrieb muss je 1000 verliehene Arbeitnehmer im Vorjahr 12 eigene Mitarbeiter besitzen
die Sicherheit muss auf 10% der Ausgaben für Gehälter im Vorjahr angepasst werden
65% der Arbeitnehmer müssen über dauerhafte Verträge verliehen werden
Arbeitsverträge müssen schriftlich abgefasst werden
1% der Gesamtgehälter muss für Weiterbildungen ausgegeben werden und zusätzlich 0,25 % für Weiterbildung zur Unfallvermeidung
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 12 Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr
Tarifverträge:2007 wurde der fünfte Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche geschlossen er gilt landesweit und branchenübergreifend und enthält eine Selbstverpflichtung der Gewerkschaften, keine anderweitigen Tarifverträge zu schließen, in denen die Anwendung von Zeitarbeit beschränkt oder ausgeschlossen wird
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: im Falle eines Streiks
bei gefährlichen Tätigkeiten (darunter fallen auch Gesundheitswesen und Bau)
zur Besetzung von Stellen nach Entlassungen
in Öffentlichen Behörden
für Stellen die mehr als 13,5 Monate der letzten 18 Monate von Leiharbeitnehmern besetzt worden sind
Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet: als Ersatz abwesender Angestellter
bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern
für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen solange bis die Arbeiten beendet sind
Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit:
Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu: erforderliche Qualifikationen und berufliche Fähigkeiten
ggf. eine besondere ärztliche Überwachung
spezifische Risiken
Arbeitnehmervertretung:beim Verleiher, es gibt keine speziellen Gewerkschaften für die Zeitarbeit, die bestehenden Gewerkschaften decken die Zeitarbeitsbranche mit ab
Arbeitgeberverbände: AETT mit 72 kleinen und mittelgroßen Mitgliedsunternehmen
FEDETT mit 70 kleineren Mitgliedsunternehmen
AGETT mit den 6 größten Zeitarbeitsunternehmen des Landes
sie alle sind Mitglieder der CEOE, einem Unternehmerdachverband
Arbeitsentgelt:muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen
Gesetzlich festgelegter Mindestlohn:728 Euro
Mindeststundenlohn3,78 Euro
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