Informationen Zeitarbeit Spanien
| Zeitarbeit seit: | 1994 |
|---|---|
| Anzahl Zeitarbeitsfirmen: | ca. 400 |
| Anzahl Zeitarbeitnehmer: | ca. 450.000 |
| Umsatz: | ca. 2 Mrd. EURO |
| Haupteinsatzgebiete: | Hotel/Catering, Industrie, Landwirtschaft, Bau |
| Frauenanteil: | ca. 43% |
| Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: | zwingend erforderlich muss 2 mal - nach jeweils einem Jahr - verlängert werden |
| Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung: | Bürgschaft, welche die Bezahlung der Gehälter und Sozialabgaben garantiert Betrieb muss ausschließlich Arbeitnehmerüberlassung betreiben Schuldenfreiheit bei den Sozialversicherungen der Begriff „Zeitarbeitsagentur” muss Bestandteil des Firmennamens sein 1% der Gesamtgehälter muss für Weiterbildungen ausgegeben werden Sicherheit von 154.770 Euro (25-faches des Mindestlohns) müssen hinterlegt werden |
| Arbeitsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers: | Angestellter des Verleihers |
| Sozialvers. Stellung des Arbeitnehmers: | Leiharbeitnehmer muss zusätzliche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichten |
| Maximale Überlassungsdauer: | unbegrenzt |
| Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung: | Gesetz 14/1994, 43/2006, 32/2006, 30/2007 |
| Auflagen für Zeitarbeitsfirmen: | Betrieb muss je 1000 verliehene Arbeitnehmer im Vorjahr 12 eigene Mitarbeiter besitzen die Sicherheit muss auf 10% der Ausgaben für Gehälter im Vorjahr angepasst werden 65% der Arbeitnehmer müssen über dauerhafte Verträge verliehen werden Arbeitsverträge müssen schriftlich abgefasst werden 1% der Gesamtgehälter muss für Weiterbildungen ausgegeben werden und zusätzlich 0,25 % für Weiterbildung zur Unfallvermeidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 12 Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr |
| Tarifverträge: | 2007 wurde der fünfte Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche geschlossen er gilt landesweit und branchenübergreifend und enthält eine Selbstverpflichtung der Gewerkschaften, keine anderweitigen Tarifverträge zu schließen, in denen die Anwendung von Zeitarbeit beschränkt oder ausgeschlossen wird |
| Verbot der Arbeitnehmerüberlassung: | im Falle eines Streiks bei gefährlichen Tätigkeiten (darunter fallen auch Gesundheitswesen und Bau) zur Besetzung von Stellen nach Entlassungen in Öffentlichen Behörden für Stellen die mehr als 13,5 Monate der letzten 18 Monate von Leiharbeitnehmern besetzt worden sind |
| Arbeitnehmerüberlassung nur gestattet: | als Ersatz abwesender Angestellter bei zeitlich begrenztem außergewöhnlichen Mehrbedarf an Mitarbeitern für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen solange bis die Arbeiten beendet sind |
| Informationspflicht bzgl. Arbeitssicherheit: | |
| Entleiher muss Leiharbeitnehmer informieren zu: | erforderliche Qualifikationen und berufliche Fähigkeiten ggf. eine besondere ärztliche Überwachung spezifische Risiken |
| Arbeitnehmervertretung: | beim Verleiher, es gibt keine speziellen Gewerkschaften für die Zeitarbeit, die bestehenden Gewerkschaften decken die Zeitarbeitsbranche mit ab |
| Arbeitgeberverbände: | AETT mit 72 kleinen und mittelgroßen Mitgliedsunternehmen FEDETT mit 70 kleineren Mitgliedsunternehmen AGETT mit den 6 größten Zeitarbeitsunternehmen des Landes sie alle sind Mitglieder der CEOE, einem Unternehmerdachverband |
| Arbeitsentgelt: | muss dem eines Regelarbeitnehmers entsprechen |
| Gesetzlich festgelegter Mindestlohn: | 728 Euro |
| Mindeststundenlohn | 3,78 Euro |